Das Abgabenrecht halte sich in Bezug auf den Kommanditisten in vielen Bereichen nicht an die handelsrechtlichen Vorgaben und schaffe abweichende Regelungen bzw komme zu vom Gesellschaftsrecht abweichenden Ergebnissen. Der Beitrag zeigt solche auf und will sich auch als Anregung für eine kritische Überprüfung verstanden wissen, ob ein Abgabensonderrecht für Kommanditisten in diesem Umfang erforderlich ist.