vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Gutschriftsbescheide“ gemäss § 202 BAO ( Ritz , SWK 11/1999, S 270)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1999, 323 Heft 12 v. 15.6.1999

Ausgehend von einem konkreten Beispiel kommt der Autor zum Ergebnis, dass bei Unrichtigkeit der Selbstberechnung einer Abgabe durch den abgabenrechtlich Haftungspflichtigen Nachforderungen mit Haftungsbescheid geltend zu machen sind. Wurde die Abfuhrabgabe zu Unrecht in überhöhtem Ausmaß berechnet, so ist der überhöhte Betrag mit „Gutschriftsbescheid“ festzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!