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Neuerungen im Recht der Bestandvertragsgebühr (Die Änderungen des GebG durch AbgÄG 1998, Teil I)

RA Hon. Prof Dr. Wolf-Dieter ArnoldÖStZ 1999, 306 Heft 12 v. 15.6.1999

Durch das AbgÄG 1998 wurde auch eine Vielzahl von Bestimmungen im Gebührengesetz geändert bzw in dieses neu eingefügt. Schwergewicht ist die für Hundertsatzgebühren ausgeweitete Entrichtungsform der Selbstberechnung, und zwar in Form der ex lege-Befugnis für Parteienvertreter einerseits und der gesetzlichen Verpflichtung anderseits, die Bestandvertragsgebühr im Weg der Selbstberechnung zu entrichten. Die Bogengebühr (§ 6 Abs 2 GebG) ist hiebei jeweils mitumfasst.

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