Die bereits im Sommer 1997 zur Begutachtung versendete „DBA-KESt-Entlastungs-Verordnung“ ist als „Verordnung zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Aus-landszinsen“ im BGBl II 1998/43 vom 12. 2. 1998 kundgemacht worden. Sie wird im Teil „Internationales Steuerrecht“ der ÖStZ 6/1998 abgedruckt werden. Die Verordnung wird mit 1. 7. 1998 in Kraft treten. Die Verordnung sieht vor, dass in “matching credit"-Fällen die (fiktive) Steueranrechnung nur mehr im Veranlagungswege gewährt wird. Die dazu erforderliche Ergänzung des § 97 Abs 4 EStG wurde bereits durch das AbgÄG 1997 (BGBl I 1998/9) vorgenommen (s auch ÖStZ 1997, 508).