Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ werden ausgehend von dem allgemeinen Saldierungsverbot des § 196 Abs 2 HGB die weiteren im HGB enthaltenen Saldierungsverbote, aber auch Saldierungsgebote behandelt.
Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ werden ausgehend von dem allgemeinen Saldierungsverbot des § 196 Abs 2 HGB die weiteren im HGB enthaltenen Saldierungsverbote, aber auch Saldierungsgebote behandelt.