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Der Ausweis von Fremdleistungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Thomanetz, SWK 35/36/1997, W 178)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 60 Heft 4 v. 15.2.1998

Durch die mit dem EU-GesRÄG vorgenommene Änderung in § 231 Abs 2 Z 5 HGB kommt es nach Auffassung des Autors zu einer Einschränkung des bisherigen Positionsinhaltes, da durch die Hereinnahme des Begriffes „sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ in die gemeinsame Positionsüberschrift eine Rückwirkung auch auf den Materialaufwand gegeben sei, und in dieser Position in Zukunft nur jener Materialaufwand auszuweisen sei, der im direkten Leistungserstellungsbereich zum Einsatz kommt.

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