Mit Umwandlungsverlusten wurden eine Zeit lang beträchtliche Steuervorteile erzielt. Der VwGH hat dieser Interpretation der Steuerwirksamkeit von Umwandlungsverlusten nunmehr eine Absage erteilt. Im Beitrag wird das diesbezügliche Erkenntnis vom 22.10.1997, 93/13/0295, auszugsweise wiedergegeben und besprochen.