Hinterbliebene von verstorbenen Freiberuflern erhalten seitens der Wohlfahrtseinrichtungen der Kammern Sterbegelder. Der Autor geht der Frage nach, ob die ausbezahlte Versicherungssumme (= Sterbegeld) unter eine Einkunftsart des EStG fällt oder steuerfrei ist.