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Keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Kommanditisten als Dienstnehmer der Komplementär-GesmbH, sondern Gewinnvorwegbezug

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 42 Heft 3 v. 1.2.1998

EStG 1988: § 23 Z 2 , BAO: § 22 Abs 1

Zwischen dem Vater als alleinigem Geschäftsführer einer Komplementär-GesmbH, dem Sohn und dessen Gattin, jeweils Kommanditisten einer KG, und der genannten Komplementär-GesmbH, der Arbeitsgesellschafterin und Geschäftsführerin der KG, wurden zivilrechtlich anerkannte Dienstverhältnisse begründet.

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