Am 26. 6. 1997 hat die Kommission zwei Richtlinienvorschläge vorgelegt, welche die Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die Kommission im Bereich der Verbrauchsteuern sowie der Mehrwertsteuer vorsehen (vgl ÖStZ 1998/190). Während die Verbrauchsteuermaterie auf Arbeitsgruppenebene abgeschlossen werden konnte, bestehen hinsichtlich des Mehrwertsteuerausschusses noch Differenzen (KOM(97)325 endg). Diese betreffen insbesondere das Verfahren zur Annahme von Durchführungsvorschriften. Die österreichische Präsidentschaft erwägt nun zwei Möglichkeiten, um den Bedenken der Mitgliedstaaten gerecht zu werden, und stellt folgende Varianten zur Diskussion (Fisc 158):