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Die fragwürdige Rolle der Umsatzsteuer bei Inkassoleistungen im ZivilrechtWerden zahlungssäumige Schuldner widerrechtlich belastet?

Univ.-Ass. Dr. Stefan Grabher Dr. Gernot Gasser Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Dornbirn/VbgÖStZ 1998, 549 Heft 21 v. 1.11.1998

Nach der Rechtsprechung des EuGH zählen Verzugszinsen und Mahnspesen nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt, sondern stellen nicht steuerbaren Schadenersatz dar. Inkassoleistungen der Inkassounternehmen werden dagegen nach wie vor brutto an die Schuldner weiterbelastet. Wie die nachstehende Analyse belegt, kann die Bruttoabrechnung von Inkassoleistungen zu einer konsumentenschutzrechtlich bedenklichen Situation führen.

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