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Gewerblicher Geldverleih

JudikaturÖStZ 1998, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

EStG 1977: § 23 und § 27

17. 9. 1997, 93/13/0036

Es ist zweifellos berechtigt, bei Darlehensgeschäften, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Hingabe der Darlehensvaluta vernünftigerweise nicht mehr mit einer Darlehensrückzahlung gerechnet werden kann, die Beweggründe zu erforschen, die solchen Rechtsgeschäften zugrunde liegen. Sprechen die Ermittlungsergebnisse für Beweggründe, die einem gewerblichen Geldverleih fremd sind, so können derartige Geschäfte auch dann dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung und damit den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, wenn andere Merkmale, wie etwa der Einsatz von Fremdkapital, grundsätzlich für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes sprechen würden. Um nämlich von einem gewerblichen Geldverleih sprechen zu können, muss dieser sowohl in seinem äußeren Erscheinungsbild auch nach seinem inneren Gehalt mit Geldgeschäften vergleichbar sein, wie sie am gewerblich orientierten Kapitalmarkt üblich sind.

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