Durch das StruktAnpG 1996 wurden die für Behinderte im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen vorgesehenen Freibeträge in einigen Punkten neu geregelt. Im Beitrag werden die außergewöhnlichen Belastungen für Behinderte und Kranke ausführlich dargestellt (Anspruchsvoraussetzung "Behinderung", Berücksichtigung der pauschalen Freibeträge, Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten einschließlich ABC der tatsächlichen Mehraufwendungen).