Ab der Veranlagung 1998 sind Sanierungsgewinne nicht mehr tarifbegünstigt und daher in vollem Umfang ertragsteuerpflichtig, sodass die Frage, in welchem Zeitpunkt ein Sanierungsgewinn entsteht, von ausschlaggebender Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Unternehmenssanierung sein kann. Der Beitrag geht dieser Frage nach, wobei er sich auf Forderungsverzichte, die Kapitalgesellschaften gewährt werden, beschränkt.