Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 476 Heft 18 v. 15.9.1998
Wird vom Bf die Betätigung als „Zuhälter“ ab einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt, hinsichtlich des davor gelegenen strittigen Zeitraumes aber unter Stellung entsprechender Beweisanträge bestritten, so ist zu beachten: