Im Beitrag wird das Erkenntnis des VwGH vom 23. 3. 1998, 97/17/0306, zur Energieabgabenvergütung für das Jahr 1996 erörtert, wonach bei Berechnung des Nettoproduktionswertes nur die Umsätze Juni bis Dezember 1996 heranzuziehen sind.
Im Beitrag wird das Erkenntnis des VwGH vom 23. 3. 1998, 97/17/0306, zur Energieabgabenvergütung für das Jahr 1996 erörtert, wonach bei Berechnung des Nettoproduktionswertes nur die Umsätze Juni bis Dezember 1996 heranzuziehen sind.