Mit Erkenntnis vom 19. 2. 1998, 97/16/0405, hat der VwGH über eine Einzelzusage eines Gesellschafters zur Verlustabdeckung entschieden und unter Bezug auf das EuGH-Urteil vom 28. 3. 1990, Rs 38/88, festgestellt, dass diese - mangels Verpflichtung - Gesellschaftsteuer auslöse. Im Beitrag werden die wesentlichen Entscheidungsgründe wiedergegeben und kommentiert.