Die Veräußerung von Grund und Gebäuden aus Unternehmen ist durch das Budgetbegleitgesetz 1998 umsatzsteuerrechtlich neu geregelt worden. Der Veräußerer kann zwischen einem unecht befreiten Grundstücksumsatz und einem voll steuerpflichtigen Umsatz wählen. Der Beitrag behandelt die Folgewirkungen im Insolvenzrecht sowie in der Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer.