Die in § 102 Abs 2 Z 2 letzter Satz EStG vorgesehene Einschränkung des Verlustvortrags für beschränkt Steuerpflichtige schaffe in der Praxis große Probleme. Eine Reihe von Zweifelsfragen ergebe sich insbesondere im Verhältnis zu Deutschland. Die Regelung des § 2 a des dEStG knüpft in bestimmtem Umfang an die Rechtslage in Österreich an. Der Verfasser beschreibt die daraus entstehenden Probleme, wobei er insbesondere auf die praktischen Konsequenzen für deutsche Investoren in Österreich eingeht.