Wird durch einen ausländischen Unternehmer eine Werkleistung an einem beweglichen körperlichen Gegenstand oder eine Besorgung einer Werkleistung an einem beweglichen körperlichen Gegenstand erbracht, so stellt sich die Frage, wo die Leistung steuerbar ist und wie die Rechnung auszustellen ist. Im Beitrag wird anhand eines konkreten Beispiels das maßgebende Leistungsverhältnis dargestellt und auf die anzuwendenden Bestimmungen des UStG 1994 eingegangen.