Im Beitrag wird die einkommen- bzw lohnsteuerliche Problematik für den Fall dargelegt, in dem eine vertraglich vereinbarte und seit Jahren bezahlte Pensionsleistung im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens als „wiederkehrende Leistung“ gemäß § 15 AO abgefunden wird, diese Abfindung aber auf Beschluss des Ausgleichsgerichtes in mehrjährigen Raten zu leisten ist.