Der Ansatz bzw Ausweis von vorausbezahlten Mietaufwendungen als Recht oder Rechnungsabgrenzung schafft in der Praxis regelmäßig Probleme. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ wird vor allem die dazu ergangene Rechtsprechung dargelegt.
Der Ansatz bzw Ausweis von vorausbezahlten Mietaufwendungen als Recht oder Rechnungsabgrenzung schafft in der Praxis regelmäßig Probleme. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ wird vor allem die dazu ergangene Rechtsprechung dargelegt.