Angesichts des Bilanzierungsverbotes von § 197 Abs 2 HGB wird der Frage nach der indirekten Aktivierbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten durch Einbeziehung in die Herstellungskosten anderer Erzeugnisse nachgegangen. Ergänzt wird diese Analyse durch einen Vergleich mit internationalen Normensystemen (4. EG-Richtlinie, IAS und US-GAAP).