Durch das AbgÄG 1997 wurden Änderungen im Bereich des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 vorgenommen, die sich auf die Behandlung gemischt genutzter Gebäude erheblich auswirken. Die Autoren erörtern die einkommen- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen seit 1. 1. 1998, insbesondere den Fall der Änderung der Nutzungsverhältnisse.