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„Ehrenpension“ steuerfrei (Griensteidl, ÖStZ 13/1998, 328)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 469 Heft 18 v. 15.9.1998

Als „Ehrenpension“ bezeichnete außerordentliche Versorgungsgenüsse fallen laut VwGH weder unter § 25 noch § 29 Abs 1 zweiter Satz EStG. Durch die Bezeichnung allein kann jedoch diese steuerliche Qualifikation nicht erzielt werden.

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