Nach dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz erhalten Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Umstellung auf den Euro bereits ab 1999 durchzuführen. Nach Auffassung der Autorin führt der einfachste Weg über die Einführung der Stückaktie, bei der keine Kapitalmaßnahme erforderlich ist.