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Der Sicherstellungsauftrag - § 232 BAO (Fischerlehner, ÖStZ 13/1998, 323)

ArtikelrundschauII. (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1998, 468 Heft 18 v. 15.9.1998

In Hinblick auf die in den letzten Jahren gestiegenen Abgabenrückstände sollte bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Sicherung von Abgabenansprüchen erreicht werden. § 232 BAO eröffnet dem Abgabengläubiger eine Sicherungsmöglichkeit unmittelbar nach Entstehen der Abgabenschuld. Im Beitrag werden die gesetzlichen Grundlagen für die Erlassung von Sicherstellungsaufträgen überblicksmäßig dargestellt.

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