Das BMF hat im Erlass vom 21. 4. 1998AÖFV 115/1998, seine Meinung zur steuerlichen Behandlung von Pensionskassenbeiträgen kundgetan. Schließt man sich der Rechtsauffassung der Erlassautoren an, so ist praktisch jede vertragliche Umwandlung von Bezugsbestandteilen in Zukunftsvorsorgen zum Scheitern verurteilt. Nach unserer Rechtsauffassung entbehren die restriktiven Aussagen des Erlasses nicht nur einer Rechtsgrundlage; sie laufen auch der Intention des Gesetzgebers klar zuwider.