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Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses 31. 12. 1997 bis 30. 9. 1998

Die erste Seite aktuellÖStZ 1998, 457 Heft 18 v. 15.9.1998

Aufgrund der Bestimmungen des EU-GesRÄG 1996 müssen auch kleine und mittelgroße GmbH, die nach dem Kalenderjahr bilanzieren, erstmals bis spätestens 30. 9. 1998 ihre Jahresabschlüsse zum 31. 12. 1997 beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen.

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