Aufgrund der Bestimmungen des EU-GesRÄG 1996 müssen auch kleine und mittelgroße GmbH, die nach dem Kalenderjahr bilanzieren, erstmals bis spätestens 30. 9. 1998 ihre Jahresabschlüsse zum 31. 12. 1997 beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen.
Aufgrund der Bestimmungen des EU-GesRÄG 1996 müssen auch kleine und mittelgroße GmbH, die nach dem Kalenderjahr bilanzieren, erstmals bis spätestens 30. 9. 1998 ihre Jahresabschlüsse zum 31. 12. 1997 beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen.