Entwurf eines Erlasses betreffend Budgetbegleitgesetz 1998, der allen FLDionen und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Begutachtung übermittelt wurde:
Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 ist § 12 Abs 14 UStG 1994 entfallen. Um eine Umsatzsteuerbelastung bei Grundstückslieferungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zu vermeiden, besteht anstelle der Weiterverrechnung von Vorsteuerbeträgen gem § 12 Abs 14 UStG 1994 nunmehr gem § 6 Abs 2 UStG 1994 die Möglichkeit, einen gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 steuerfreien Umsatz steuerpflichtig zu behandeln.