Der auf der „Ersten Seite“ der ÖStZ 10/1998 (S 225) angekündigte ausführliche BMF-Erlass zur steuerlichen Behandlung von Pensionsvorsorgen, die auf einem Bezugsverzicht des Arbeitnehmers basieren, ist zwischenzeitlich ergangen (Steuerliche Behandlung von Pensionskassenbeiträgen und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erlass vom 21. 4. 1998, ÖStZ 1998, 26). Erwartungsgemäß wurden darin Pensionskassenbeiträge, die aufgrund einer Kürzung bestehender Ansprüche des Arbeitnehmers (= Bezugsumwandlung) geleistet werden, nicht als Arbeitgeberbeiträge, sondern als Arbeitnehmerbeiträge qualifiziert (mit der Folge, dass es sich dabei um einen steuerpflichtigen Lohnbezug des Arbeitnehmers handelt und die Leistung des PK-Beitrages nur als „Topf-Sonderausgabe“ abgesetzt werden kann). Gemäß Erlass liegt auch bei direkten Leistungszusagen (Pensionszusagen), die aufgrund eines Lohnverzichtes eingeräumt werden, ein steuerpflichtiger Bezug im Ausmaß des Verzichtes vor. Steuerlich anerkannt wird in beiden Fällen nur die Umwidmung zukünftiger zusätzlicher (überkollektivvertraglicher) Bezugsbestandteile (zB Lohnerhöhungen, die zusätzlich zum Kollektivvertrag gewährt werden).