Der Autor beschäftigt sich mit dem EuGH-Urteil vom 28. 4. 1998, Rs C-118/96 , in dem eine nationale schwedische Regelung über die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen geprüft wurde. Er beschreibt die Konsequenzen für die österreichische Rechtslage, die sich insbesondere auch für die Abzugsfähigkeit von Versicherungsprämien ergeben könnten.