Am 13. Mai wurde im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 1998 beschlossen. Dieses Gesetz hat auch Änderungen des UStG hinsichtlich der Voranmeldungsverpflichtung und der Inrechnungstellung von Vorsteuerbeträgen gem § 12 Abs 4 UStG gebracht. Im Beitrag werden diese Änderungen dargestellt und kommentiert.