In SWK 12/1998, S 39, kam Altenburger zum Ergebnis, dass gute Gründe für eine handelsrechtliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Euro-Umstellungsaufwendungen im Jahresabschluss jenes Geschäftsjahres sprechen, in das die Verabschiedung der 2. Euro-VO fällt. Der Autor gibt nun seinerseits Hinweise, wie sich ein Abschlussprüfer zu verhalten habe, wenn ihm ein Jahresabschluss zur Prüfung vorgelegt wird, der keine entsprechenden Rückstellungen enthält.