Der Autor teilt die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Rückstellungen für Kosten anlässlich der Umstellung auf den Euro nicht gebildet werden dürfen. Auch wenn die Verpflichtung zur Umstellung schon heute bekannt sei, könnten die Aufwendungen für die Umstellung wirtschaftlich nicht den vorangehenden Wirtschaftsjahren zugerechnet werden.