Der Erlass des BMF vom 12. März 1998, GZ 02 2261/4-IV/2/98, erläutert die gesetzliche Regelung (§ 131 Abs 1 BAO), nimmt einige Klarstellungen zu den Begriffen „Grundaufzeichnung“ und „Prüfbarkeit“ vor und gibt Anweisungen zur Bewilligung der Buchführung im Ausland. Der Autor gibt den Erlass mit weiteren Hinweisen und Anmerkungen wieder.