Im Erlass vom 12. 5. 1998 hat das BMF seine bisherigen Aussagen hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen bei steuerneutralen Zusammenschlüssen iSd Art IV UmgrStG bestätigt und weiter ausgeführt. Insbesondere wurde die Notwendigkeit der unbedingten Abgeltung von unterschiedlich hohen stillen Reserven bei Buchwertzusammenschlüssen im Wege von Gewinn- oder Liquidationsvorabregelungen präzisiert. Die diesbezügliche Forderung erscheint aber überzogen und zur Vermeidung von Steuerlastverschiebungen iSd§ 24 Abs 2 UmgrStGauch gar nicht notwendig.