In Österreich wurde vor kurzem die optionsweise Versteuerung von Grundstücken neu eingeführt. Im Gegensatz zu Deutschland, wo diese Rechtslage schon länger besteht und juristisch ausgetestet ist, bedarf es in Österreich noch des gesetzlichen Feinschliffes, ohne den die Umsatzsteuer in etlichen Fällen zum Kostenfaktor wird.