Der OGH befindet in seiner Entscheidung vom 27. 11. 1997, 8 Ob 2244/96z , dass die vom Masseverwalter abzuführende Vorsteuerberichtigung keine Sondermassekosten darstellt. Diese Beurteilung wirft eine Reihe von Fragen und Problemen auf (Weiterverrechnung gem § 12 Abs 14 UStG 1994 und Höhe des auszuweisenden Betrages auf der Rechnung bzw im Vertrag), die von den Autoren im Beitrag behandelt werden.