Vom 5. bis 7. 6. 1998 fand in der Schweiz das traditionelle Dreiertreffen der Finanzminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz statt. Dieses Treffen war heuer im Vorfeld der österreichischen Präsidentschaft in Anbetracht des Richtlinienentwurfes der EK zur Zinsenbesteuerung und der Reaktion der Schweiz darauf besonders wichtig. Die Schweiz besteuert bekanntlich - anders als die meisten EU-Staaten und anders als von der EK vorgeschlagen - die Zinserträge nicht nach dem Zahlstellenprinzip, sondern nach dem Schuldnerprinzip, behandelt aber andererseits Steuerinländer und Steuerausländer gleich. Wer daher in der Schweiz ein Sparbuch hält, bezahlt 35 % Verrechnungssteuer, ebenso, wer Anleihen Schweizer Schuldner (wo immer) besitzt. Für in der Schweiz gehaltene Anleihen ausländischer Schuldner fällt hingegen weder beim Schweizer Empfänger noch beim Steuerausländer Verrechnungssteuer an. Finanzminister Edlinger hat darauf verwiesen, dass bei „Nichtabstimmung“ zwischen den beiden Systemen die Gefahr von Kapitalabflüssen besteht (hinsichtlich aller Nicht-Schweiz-Papiere könnte durch Transfer in die Schweiz die Aufrechterhaltung der Nullbesteuerung erreicht werden). Die Schweiz hat zugestimmt, dass die Frage „Schuldner-“ versus „Zahlstellenprinzip“ zwischen ihr sowie Österreich und Deutschland als den beiden kommenden EU-Präsidentschaften noch im Sommer auf Beamtenebene analysiert werden kann.