Der Katalog der steuerbaren Umsätze umfasst auch getätigte Ausgaben/Aufwendungen des Unternehmers, die Leistungen im Ausland - mit Vorsteuerabzugsberechtigung im Ausland - betreffen, die, wären sie im Inland an den Unternehmer ausgeführt worden, ihn nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten (in diesem Sinne § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994). Damit soll der Unternehmer, der im Ausland Leistungen in Anspruch nimmt, für die er im Ausland den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann und in Österreich der Vorsteuerabzug ausgeschlossen wäre, gleichfalls mit österreichischer Umsatzsteuer belastet werden1)). Dieser „eigenwillige Eigenverbrauchstatbestand“2)) stößt in zweierlei Hinsicht an die Grenzen der Vollziehbarkeit.