Der Autor vertritt die Ansicht, dass dem Gebot der verfassungskonformen Interpretation in Abgabensachen, das sich nicht nur an den VfGH, sondern auch an die Abgabenbehörden richte, nur unzureichend entsprochen werde. Ausgehend von der Judikatur des VfGH erarbeitet er die wichtigsten Strukturen der verfassungskonformen Interpretation, zeigt ihre Grenzen auf und stellt sie in den Zusammenhang mit anderen Auslegungsvarianten.