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Gemeinnützigkeit eines Rinderzuchtverbandes?

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1997, 130 Heft 6 v. 15.3.1997

BAO: §§ 34 ff

Der Berufungswerber, ein Rinderzuchtverband, bezweckt die Förderung der Rinderzucht und Rinderhaltung sowie des Viehabsatzes im Verbandsgebiet.

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