vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtliche Exekutionsverfahren; Pfändung von Abgabenguthaben; Drittschuldneranfragen

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 81 Heft 4 v. 15.2.1997

BAO: § 215 , § 239 , EO: § 294 , § 301 , § 302 , § 331

Gegenstand eines gerichtlichen Forderungspfändungsverfahrens nach den §§ 294 ff Exekutionsordnung (EO) kann ein Guthaben sein. Ein Guthaben ist ein Vermögenswert des Abgabepflichtigen, über welchen der Abgabepflichtige frei verfügen kann, welches er zur Tilgung künftiger Abgabenforderungen auf dem Abgabenkonto belassen kann, welches aber auch verpfänd- und zedierbar sowie pfändbar ist (VwGH vom 13. 11. 1986, 86/16/0102). Schon im Erkenntnis vom 25. 9. 1973, 1621/72, hat sich der VwGH mit der Frage der Verpfändung eines auf einem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens auseinandergesetzt und die nach Zivilrecht vorgenommene Verpfändung als nach öffentlichem Recht wirksam beurteilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!