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Großrisikorückstellung versus Kumulrisikorückstellung in der übernommenen Rückversicherung (Gierlinger / Marakovits, ÖStZ 19/1997, 429)

ArtikelrundschauIII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 544 Heft 24 v. 15.12.1997

Immer mehr Versicherungsunternehmen tendieren dazu, die übernommene Rückversicherung nicht in Retrozession zu geben, sondern im Eigenbehalt zu belassen. Ein Instrument, um für die dadurch benötigten höheren Sicherheitsmittel Vorsorge zu treffen, könnten nach Auffassung der Autoren spezielle versicherungstechnische Rückstellungen sein. Sie stellen die wichtigsten Katastrophenrisiken dar und erörtern die damit zusammenhängenden Probleme der Rückstellungsbildung.

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