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Der Steuerberater als „Komplize“ seines Klienten (Doralt, RdW 10/1997, 621)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1997, 543 Heft 24 v. 15.12.1997

Im Erkenntnis vom 19. 3. 1997 entschied der OGH, dass der Geheimnisschutz nicht gilt, wenn der Steuerberater sich dem Verdacht aussetzt, „Komplize“ seines Klienten zu sein.

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