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Servitutsentgelte für Schipisten unterliegen auch im UStG 1994 der Umsatzsteuer (Brauner / Jilch, SWK 25/1997, S 540)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 523 Heft 23 v. 1.12.1997

Schuchter hat in seinem Artikel in zum Thema „Schipisten und Langlaufloipen auf dem Boden des umsatzsteuerlich pauschalierten Land- oder Forstwirtes“ Stellung genommen. Die Autoren können sich seinen Ausführungen nur teilweise anschließen. Sonderfragen ergäben sich, wenn Agrargemeinschaften Vertragspartner sind.

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