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Zur Präjudizialität steuerlicher Ausnahmetatbestände im verfassungsgerichtlichen Normprüfungsverfahren

MMag. Michael Rohregger, VfGHÖStZ 1997, 417 Heft 19 v. 1.10.1997

Mit Erkenntnis vom 12. 4. 1997, G 400/96, G 44/97 hat der VfGH§ 8 Z 1 KommStG 1993als verfassungswidrig aufgehoben1)1)Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 1997 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die ÖBB - vor dem VfGH unangreifbar - kommunalsteuerbefreit.). Diese Bestimmung sah eine persönliche Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen von der Kommunalsteuer vor. Nach Ansicht des VfGH ist keine sachliche Rechtfertigung dafür ersichtlich, dass die Österreichischen Bundesbahnen in Bezug auf die Kommunalsteuer anders als sonstige Unternehmungen, die Transportleistungen oder andere im Allgemeinen Interesse liegende Infrastrukturleistungen erbringen, bevorzugt behandelt werden.

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