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Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 410 Heft 18 v. 15.9.1997

UStG 1994: § 2 Abs 3

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde unter GZ 09 0203/3-IV/9/90 vom 15. 3. 1990 die Auffassung vertreten, dass eine Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken iSd § 2 Abs 3 zweiter Satz UStG 1972 gegeben ist, wenn der Mietzins zumindest die (laufenden) Betriebskosten deckt.

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