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Veranlagung nichtbuchführender Land- und Forstwirte sowie der nichtbuchführenden Gärtner nach dem Veranlagungsjahr 1994

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 409 Heft 18 v. 15.9.1997

EStG 1988: § 17 Abs 4 und 5

Aus gegebenem Anlass wird hinsichtlich der Veranlagung nichtbuchführender Land- und Forstwirte sowie der nichtbuchführenden Gärtner nach 1994 mitgeteilt:

Die Pauschalierung bei Einkünften aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit wurde für die Veranlagungsjahre 1995 und 1996 durch Verordnung vom 18. 4. 1997, BGBl II 107/1997 verlängert.

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